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Informationen IKE

Die deutsche UNESCO Kommission hat im Dezember 2014 die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht zum nationalen immateriellen Kulturerbe ernannt.


Dies ist eine wunderbare Anerkennung und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit aller Narrenzünfte,  die sich der Pflege und der Weiterentwicklung unseres fastnächtlichen Brauchtums verschrieben haben. Dieser Brauch verbindet gemäß der deutschen UNESCO Kommission regionales Wissen, Kunsthandwerk und Laienkreativität, fördert den Ausdruck von Emotionen und wirkt als generationsübergreifendes Gemeinschaftserlebnis mit sozialer und integrativ wirkender Funktion.

 

Der Eintrag unserer Schwäbisch-Alemannischen Fastnacht als eines der ersten Kulturgüter in diese nationale Liste ist auch ein Zeichen an die Politik, unsere traditionellen Bräuche zu schützen
und zu fördern.


Träger dieser Eintragung ist die Vereinigung Schwäbisch Alemannischer Narrenzünfte e.V. Die Eintragung sowie die Berechtigung zur Nutzung des offiziellen Logos „Wissen. Können.

 

Weitergeben“ gilt jedoch nicht nur für die Mitgliedszünfte dieser Vereinigung sondern für alle Narrenzünfte, die sich dem Erhalt und der Pflege ihrer heimatlichen Bräuche verschrieben haben und die die Kriterien des dazugehörigen Normen-Kodex´ erfüllen und befolgen.


Zu diesen Narrenzünften zählt seit 2021 auch die Narrenzunft Moorochs e.V. Bad Buchau.

 

Die Übergabe der offiziellen Berechtigung war am Ringlindenmessen 2021 geplant und wird nun eben zu gegebener Zeit nachgeholt.

 

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